Umschuldung von Fremdwährungsdarlehen: Schuldzinsen infolge Währungskursverlusts sind nicht absetzbar
Wird ein Mietobjekt fremdfinanziert, können Vermieter die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Wird das Darlehen später durch ein neues Darlehen abgelöst, können auch die Schuldzinsen für dieses sogenannte Umschuldungsdarlehen abgesetzt werden, weil der Veranlassungszusammenhang mit der Vermietung fortbesteht. Hinweis: Dies gilt aber nur, soweit die Valuta des neuen…