Verkauf unter Zwang: Grundstücksenteignung löst kein privates Veräußerungsgeschäft aus
Bei einem Immobilienverkauf müssen erzielte Wertsteigerungen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass ein Eigentumsverlust durch Enteignung (innerhalb der Zehnjahresfrist) kein privates Veräußerungsgeschäft auslöst. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer, der von der Stadt im Rahmen eines sogenannten Bodensonderungsverfahrens…