Einkommensteuer: Keine Abschreibung, wenn das Volumen verbraucht ist
Wenn Sie einen Gegenstand für Ihren Betrieb kaufen, können Sie jährlich einen bestimmten Teil der Aufwendungen als Abschreibung in Ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen. Wie ist es aber, wenn Sie den Gegenstand im Jahr der Anschaffung fälschlicherweise sofort als Aufwand berücksichtigt haben und ihn zudem gleichzeitig über mehrere Jahre abschreiben? Und wenn das Finanzamt dies erst viel…