Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers: BMF übernimmt Rechtsprechung des BFH
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 13.07.2020 zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer Stellung genommen. In diesem Zusammenhang ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst worden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits 2018 in mehreren Urteilen entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Danach ist ein Vorsteuerabzug auch dann möglich,…