Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Vergütungen für die Geschäftsführung
Für die Ermittlung der Gewerbesteuer genügt es nicht, den zuvor für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer ermittelten Gewinn zu übernehmen. Vielmehr müssen noch einige Hinzurechnungen und Kürzungen (z.B. wegen Spenden) vorgenommen werden. Dem Gewinn hinzuzurechnen sind etwa auch Gewinnanteile, die an Gesellschafter verteilt werden. Aber was gehört zu so einem Gewinnanteil? Nur die Beträge, die als…