Werbungskostenabzug: Erste Tätigkeitsstätte entscheidend
Begründet ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsort eine erste Tätigkeitsstätte, kann er die Fahrten dorthin lediglich mit der Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte absetzen. Liegt begrifflich keine erste Tätigkeitsstätte vor, lassen sich die Pendelfahrten steuerlich günstiger geltend machen – nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 EUR pro tatsächlich gefahrenem Kilometer (somit für Hin- und Rückweg). Zusätzlich können Verpflegungsmehraufwendungen…