Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist wird um ein Jahr verlängert
Die Rücklage für Ersatzbeschaffung ist eines der ältesten Rechtsinstitute im deutschen Bilanzierungsrecht und geht zurück auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs. Es handelt sich dabei um eine Kulanzregelung, die nicht im Gesetz, sondern ausschließlich in den Verwaltungsanweisungen des Finanzamts geregelt ist. Hintergrund dieser Regelung ist Folgendes: Wird ein Wirtschaftsgut (z.B. ein Lagergebäude einer Fabrik) durch Brand…