Einnahmenüberschussrechner: Umsatzsteuer darf nicht als durchlaufender Posten außen vor bleiben
Wenn Unternehmer ihren Gewinn anhand einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, müssen sie ihre Betriebseinnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses (z.B. bei Gutschrift auf dem Konto) und ihre Betriebsausgaben im Zeitpunkt des Abflusses (z.B. bei Überweisungsfreigabe) verbuchen. Ausgeklammert werden dürfen lediglich Beträge, die im Namen und auf Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Diese sogenannten durchlaufenden Posten müssen…