Rentenbesteuerung: Hat der Fiskus die Hand doch zweimal aufgehalten?
Man kann ja den Eindruck haben, dass man sein Leben lang Steuern zahlt. Das ändert sich auch im Ruhestand nicht, denn die Rente muss ebenfalls versteuert werden – nachdem man unter Umständen jahrzehntelang Beiträge aus seinem zu versteuernden Einkommen gezahlt hat. Also eine Doppelbesteuerung? Das Finanzgericht des Saarlandes (FG) hatte darüber in einem konkreten Einzelfall…