Darlehens-Rückabwicklung: Vergleichsbeträge können steuerpflichtig sein
Die Zinsen für Darlehensverträge sind in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Hatte man einen Vertrag mit hohen Zinsen, gab es oft den Ratschlag, zu prüfen, ob bei Vertragsabschluss alle Formvorschriften beachtet wurden. Sofern dies nicht der Fall war, konnte man den Darlehensvertrag wieder rückgängig machen und einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen abschließen. Aber…