Gutschrift: Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistungen mittels Gutschrift geäußert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits 2019 entschieden, dass eine Gutschrift, die nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt ist, einer Rechnung nicht gleichsteht und keine Steuerschuld (unrichtiger Steuerausweis) begründen kann. Das BMF setzt diese Rechtsprechung des BFH nun entsprechend um….