Vorsteuerabzug für Sportwagen: Lamborghini versus Ferrari
Das Finanzgericht Hamburg (FG) hatte in zwei Verfahren über den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Luxussportwagen zu entscheiden und kam zu unterschiedlichen Beurteilungen. Der erste Fall befasste sich mit einer GmbH, die mit der Projektentwicklung zur Energieerzeugung durch regenerative Quellen betraut war. Der Geschäftsführer, der einen Ferrari (Bruttokaufpreis 182.900 EUR) fuhr, berief sich darauf, das…