Warenverkäufe und 0-%-Finanzierungen: Wie hoch ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage?
Der Verkauf von Waren unterliegt regelmäßig der Umsatzsteuer. Bank- sowie Finanzierungsleistungen sind jedoch umsatzsteuerbefreit. Wie es sich mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Warenverkäufen mit entsprechenden 0-%-Finanzierungen verhält, musste das Finanzgericht Hessen (FG) im Urteilsfall entscheiden. Ein Einzelhändler verkaufte Waren an diverse Kunden und bot diesen eine sogenannte 0-%-Finanzierung an, bei der diese trotz Ratenzahlung nur…