Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten: Vorsteuerberichtigung für den erfolglosen Unternehmer
Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) betrifft die Frage der Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2020 entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der einen Investitionsgegenstand unter teilweisem Vorsteuerabzug erwirbt, den Vorsteuerabzug berichtigen muss, wenn er die steuerpflichtigen Umsätze aufgrund fehlender Rentabilität einstellt und den Gegenstand dann insgesamt…