UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON REIHENGESCHÄFTEN: IDW SIEHT WEITEREN REGELUNGSBEDARF

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte am 22.06.2022 ein Entwurfsschreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften veröffentlicht, mit dem eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vorgenommen werden soll. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) äußert sich in einer aktuellen Stellungnahme hierzu kritisch.

Zunächst begrüßt es, dass mit dem BMF-Entwurfsschreiben diverse Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen werden, die aufgrund der Umsetzung von Artikel 36a der europäischen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie in nationales Recht nötig geworden sind. Die deutsche Umsetzung dieses Artikels hatte in der Praxis vor allem durch sprachliche Abweichungen für Unsicherheit gesorgt.

Aus Sicht des IDW besteht jedoch weiterer Regelungsbedarf im Hinblick auf die Zuordnung der Beförderung oder Versendung zu einer der Lieferungen eines Reihengeschäfts bei Ausführung durch einen Zwischenhändler. Das IDW regt an, aus Vereinfachungsgründen eine rückwirkende Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zuzulassen. Die derzeit vorgesehene Regelung führt unter Umständen dazu, dass der Zwischenhändler keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erklären darf und der erste Unternehmer in der Kette eine lokale Lieferung erklären muss, selbst wenn die USt-IdNr. des Zwischenhändlers bei Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung vorliegt.

Hinweis: Die Stellungnahme ist auf der Homepage des IDW einzusehen. Es bleibt spannend, wie das BMF die Verbesserungsvorschläge des IDW umsetzen wird.


Veröffentlicht am: 12. Oktober 2022
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer