Silbermünzen: Vereinfachungsregelungen gestrichen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zum Steuersatz für Umsätze mit Silbermünzen herausgegeben und die Vereinfachungsregelungen aus dem BMF-Schreiben des Jahres 2004 gestrichen. Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen war bisher der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten…