Friedhofs- und Bestattungswesen: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) erörtert in einem aktuellen Schreiben Anwendungsfragen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) im Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst. Die Nichtbeanstandungsregelung wurde verlängert. Bereits in seinem Schreiben vom 23.11.2020 hatte das BMF zahlreiche Fragen zu § 2b UStG im Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen beantwortet….