Land- und Forstwirtschaft: Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geäußert. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst. Im Regelfall wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet (Soll-Versteuerung). Die Steuer entsteht für Lieferungen und sonstige Leistungen dann mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Bei den vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)…