Berufliche Fortbildung: Umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen
Eine Verfügung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der beruflichen Fortbildung kommt vom Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt). Die Behörde gibt eine Zusammenfassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zu diesem Thema und hat darüber hinaus Informationen zu den bescheinigenden Landesbehörden erarbeitet. Das BayLfSt geht insbesondere auf die Voraussetzungen der Steuerbefreiung ein. Steuerfrei sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen…