Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Ministerium gibt Datensatz und Schnittstelle bekannt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.11.2023 den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die amtlich bestimmte Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) bekanntgegeben. Plattformbetreiber müssen Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen abgeben. Mit aktuellem Schreiben…