NATO-Truppenstatut: Liste der amtlichen Beschaffungsstellen neu aufgelegt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 18.12.2023 ein Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut herausgegeben. Nach diesem Zusatzabkommen erhalten die Parteien des Nordatlantikvertrags Umsatzsteuervergünstigungen in Deutschland. Grundsätzlich ist für die Truppen eine Steuerbefreiung im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit vorgesehen. Erbringt ein Unternehmer Leistungen an ausländische Truppen, muss er nachweisen, dass die Voraussetzungen…