Ministerium gibt Hinweise: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g Umsatzsteuergesetz herausgegeben. Dieser Paragraph wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und regelt die Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern. Danach sind Letztere seit dem 01.01.2024 verpflichtet, Aufzeichnungen zu grenzüberschreitenden Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalendervierteljahr erbrachten Zahlungsdienste zu führen und dem…