Corona-Krise: Erleichterte Steuerstundung und Vollstreckungsaufschub länger möglich
Die Corona-Krise führt dazu, dass viele Unternehmen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im vergangenen Jahr mit erleichterten Regelungen zur Steuerstundung und zum Vollstreckungsaufschub auf die Notlage der Unternehmen reagiert und so zumindest mehr Zeit zur Tilgung offener Steuerbeträge geschaffen. Da die Pandemie andauert, hat sich das BMF nun veranlasst…