„Anderes Vermögensrecht“: Finanzamt darf Internetdomain pfänden
Wenn das Finanzamt eine Pfändung veranlasst, muss davon nicht immer ein Bankkonto betroffen sein. Die Maßnahme kann auch an unerwarteter Stelle erfolgen – und zwar bei der eigenen Internetdomain. Ein solcher Fall lag kürzlich dem Bundesfinanzhof (BFH) vor. Vorliegend hatte das beklagte Finanzamt aufgrund der Steuerrückstände eines Unternehmers eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Registrierungsstelle…