Hinzuschätzung bei Betriebsprüfung: Bloßer Hinweis auf „allgemein zugängliche Quellen im Internet“ reicht nicht aus
Gemäß der Finanzgerichtsordnung müssen Gerichte nach ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheiden. Sie müssen bei der Entscheidungsfindung also Schriftsätze der Beteiligten, deren Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, deren Verhalten, die Steuerakten, die beigezogenen Akten, eingeholte Auskünfte, Urkunden und Beweisergebnisse berücksichtigen. Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) verstößt ein Gericht gegen…