Grunderwerbsteuer: Treuhänderstellung des Grundstückserwerbers rechtfertigt keine Steuerbefreiung
Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung von inländischen Grundstücken begründen, lösen eine Grunderwerbsteuer aus, die – je nach Bundesland – zwischen 3,5 % und 6,5 % der Gegenleistung (Kaufpreis) beträgt. In einem aktuellen Beschluss hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Frage befasst, ob Treuhandverhältnisse im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen einen Grunderwerbsteuerzugriff abwenden…