Gesellschaftsanteil: Abweichender Gewinnverteilungsschlüssel ist für die Erbschaftsteuer nicht entscheidend
Wenn Eltern Vermögen auf ihre Kinder übertragen möchten, ist es oft ratsam, bereits zu Lebzeiten eine Schenkung vorzunehmen. So kann ein Elternteil zum Beispiel mit seinen Kindern einen Schenkungsvertrag über bestimmte Gegenstände abschließen und mit ihnen eine GbR zur Verteilung des Gewinns gründen. Der Gewinnverteilungsschlüssel kann dabei auch von der Vermögensbeteiligung abweichen. Das Finanzgericht Münster…