Unternehmensschenkung: Nur einen Tag geltende Ausgangslohnsumme ist unverändert zu übernehmen
Wird ein Unternehmen verschenkt, so kann dies sogar teilweise erbschaftsteuerfrei erfolgen, indem der sogenannte Verschonungsabschlag in Anspruch genommen wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem, dass bei Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten die Summe der innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb gezahlten Löhne einen bestimmten Prozentsatz der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet. Die Ausgangslohnsumme ist…