Erbgrundstück: Verkehrswertnachweis durch Gutachter
Wenn Sie ein Grundstück erben oder geschenkt bekommen, wird durch das Finanzamt unter Hinzuziehung von Sachverständigen der Wert des Grundstücks ermittelt. Sie können dem Finanzamt jedoch auch einen geringeren Wert als den ermittelten nachweisen. Hierzu benötigen Sie jedoch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Fraglich ist, ob der Nachweis eines zertifizierten Sachverständigen dem…