Schenkung eines Erbbaurechts: Erbbauzinsverpflichtung mindert Schenkungsteuer nicht
Wenn Sie ein Objekt geschenkt bekommen, kann es sein, dass Sie ein Grundstück erhalten, für das Erbbauzins gezahlt werden muss. Sie bekommen also etwas geschenkt, müssen dafür aber trotzdem zahlen. Es stellt sich dann natürlich die Frage, ob die jährlichen Erbbauzinsen bei der Ermittlung der Schenkungsteuer als Aufwendungen abgezogen werden können. Dies musste das Finanzgericht…