Erbschaft zweier Einheiten: Angrenzendes unbebautes Grundstück ist nicht steuerfrei
Erbt man ein Haus, das der Erblasser zuvor selbst bewohnt hat, und erfüllt man bei der späteren Nutzung die notwendigen Voraussetzungen, so kann die Erbschaft steuerfrei bleiben. Sofern ein Garten zum Haus gehört, ist dieser natürlich auch steuerfrei. Aber was passiert, wenn der Garten zwar mit der geerbten Immobilie verbunden ist, aber eine eigene Flurnummer…