Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2019: BMF veröffentlicht neue Gesamtübersicht
Sind Arbeitnehmer im Ausland tätig, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und einen Kaufkraftausgleich, um den Mehraufwand auszugleichen, der durch das Leben im Ausland entsteht. Die Steuerbefreiung der Auslandszuschläge und des Kaufkraftausgleichs ist in § 3 Nummer 64 Einkommensteuergesetz geregelt. Die Vorschrift erfasst drei Personenkreise: Auslandsbedienstete im öffentlichen Dienst: Satz 1 der Vorschrift erfasst Arbeitnehmer,…