Außergewöhnliche Belastungen: Zahnarztkosten sollten möglichst in einem Jahr gebündelt werden
Gesetzlich Krankenversicherte kennen das Dilemma: Wenn sie einen Zahnersatz benötigen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse lediglich den „befundbezogenen Festzuschuss“ von 50 % der Kosten für eine Standardlösung. Mindestens die Hälfte muss für Brücke, Krone oder Implantat somit aus eigener Tasche des Versicherten gezahlt werden. Entscheidet er sich für eine kostspieligere Behandlungsmethode, wird es für ihn entsprechend…