Einkommensteuer: Bezahlung einer Handwerkerleistung durch Gesellschafterverrechnungskonto
Beauftragen Sie einen Handwerker, in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Reparaturen durchzuführen, können Sie die in der Rechnung enthaltenen Lohnkosten bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigen. Da die Finanzverwaltung Schwarzarbeit eindämmen will, darf eine solche Rechnung nicht bar bezahlt werden, sondern muss über ein Bankkonto laufen. Im Streitfall hatte der Kläger die Rechnung aber nicht über…