Steuerfreie Erziehungsbeihilfen: Einzelbetreuung von verhaltensauffälligen Kindern im eigenen Haushalt ist begünstigt
Beihilfen aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Erziehung werden vom Einkommensteuergesetz steuerfrei gestellt. Die Steuerbefreiung gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für öffentliche Mittel der Jugendhilfe, die ein Erzieher dafür erhält, dass er jeweils nur ein Kind zeitlich unbefristet in seinen Haushalt aufnimmt und dort umfassend sozialpädagogisch betreut. Im zugrundeliegenden Fall…