Freiwilliges Soziales Jahr: Krankheitsbedingter Abbruch lässt Kindergeldanspruch entfallen
Eltern können für ein volljähriges Kind noch bis zu dessen 25. Geburtstag Kindergeld und Kinderfreibeträge beanspruchen, wenn das Kind bestimmte „Verlängerungstatbestände“ des Einkommensteuergesetzes erfüllt, beispielsweise wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet oder bestimmte Freiwilligendienste leistet (u.a. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr). Wird ein Freiwilligendienst…