Lieferung wider Willen: Entschädigungen nach Enteignung sind mehrwertsteuerpflichtig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Übertragung des Eigentums an landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen einer behördlich angeordneten Enteignung gegen Zahlung einer Entschädigung der Mehrwertsteuer unterliegt. Dies gilt auch dann, wenn der betroffene Landwirt keine Tätigkeit im Immobilienhandel ausübt und die Eigentumsübertragung nicht freiwillig erfolgt. Im Urteilsfall ging es um…