Männliches Paar mit Kinderwunsch: Kosten für Ersatzmutter sind nicht absetzbar
Erfüllen sich zwei miteinander verheiratete Männer ihren Kinderwunsch über eine Ersatzmutterschaft, so lassen sich die hierbei entstehenden Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatten zwei Männer, die eine Ersatzmutter in den USA engagiert hatten. Die Frau hatte sich eine Eizelle einer anderen US-Amerikanerin einpflanzen…