Elektronische Datenübermittlung: Nachträgliche Bescheidänderung hinsichtlich automatisch übermittelter Daten
Seit einigen Jahren werden dem Finanzamt zahlreiche Daten zu Ihren Einnahmen und Ausgaben elektronisch übermittelt. Unter anderem sind dies Informationen zum Gehalt oder zur Krankenversicherung. In der Regel übernimmt das Finanzamt diese Daten unverändert. Aber was ist, wenn es bewusst von den übermittelten Werten abweicht? Kann es dann später wieder auf die ursprünglich übermittelten Daten…