Urlaubsbetreuung für Hund, Katze & Co.: Tierbetreuungskosten lassen sich mitunter steuerlich absetzen
Wenn Herrchen oder Frauchen ihren Urlaub einmal ohne das eigene Haustier antreten wollen, können sie auf eine Vielzahl gewerblicher und privater Anbieter zurückgreifen. Die gute Nachricht: Die Kosten hierfür lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung abziehen, sofern die Tierbetreuung in den eigenen vier Wänden oder auf dem eigenen Grundstück erfolgt. Der Betreuer muss…