Berechnung der Klagefrist: Datumsstempel der Post entkräftet vermutete Bekanntgabe nach vier Tagen
Wenn das Finanzamt (FA) eine Einspruchsentscheidung per Post verschickt, gilt diese bei Inlandszustellung am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dieser Bekanntgabezeitpunkt ist wichtig für die Berechnung der einmonatigen Klagefrist, denn er bestimmt über den Fristbeginn. Kann der Steuerzahler glaubhaft machen, dass er seine Amtspost tatsächlich erst später erhalten hat, kann er…