Erfolgte Anrechnung auf Sozialleistungen: Kindergeld kann trotzdem zurückgefordert werden
Wer Kindergeld bezieht, muss die Familienkasse unverzüglich über Änderungen der Lebenssituation des Kindes informieren und ihr beispielsweise mitteilen, dass das Kind eine Berufsausbildung abgebrochen hat. Diese Mitteilung ist wichtig, weil in diesem Fall (bei volljährigen Kindern) der Kindergeldanspruch entfallen kann. Dass sich eine unterbliebene Kommunikation für den Kindergeldberechtigten im Nachhinein gleich doppelt rächen kann, musste…