Aktivierte Bauzeitzinsen: Verkauf führt nicht zu gewerbesteuerlicher Hinzurechnung
Während der Bauphase eines Gebäudes fallen in der Regel Zinsen an, die sogenannten Bauzeitzinsen. Werden diese als Herstellungskosten aktiviert, ergibt sich keine Hinzurechnung im Rahmen der Gewerbesteuer. Was passiert allerdings, wenn das Finanzamt der Meinung ist, dass die Zinsen trotz Aktivierung hinzugerechnet werden sollen? Dies musste das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entscheiden. Im Jahr 2008 erwarb…