Fußballtrainer: Sky-Bundesliga-Abo kann als Werbungskosten abzugsfähig sein
Arbeitnehmer können Kosten für Arbeitsmittel als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Klassische Beispiele hierfür sind die Werkzeuge eines Handwerkers oder die Fachbücher eines Lehrers. Ob auch ein Sky-Bundesliga-Abo als Arbeitsmittel absetzbar ist, musste kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden. Der Kläger, der als Co-Trainer einer U-23-Mannschaft und hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins angestellt war, hatte beim Pay-TV-Sender…