FUSSBALLTRAINER: SKY-BUNDESLIGA-ABO KANN ALS WERBUNGSKOSTEN ABZUGSFÄHIG SEIN

Arbeitnehmer können Kosten für Arbeitsmittel als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Klassische Beispiele hierfür sind die Werkzeuge eines Handwerkers oder die Fachbücher eines Lehrers. Ob auch ein Sky-Bundesliga-Abo als Arbeitsmittel absetzbar ist, musste kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden.

Der Kläger, der als Co-Trainer einer U-23-Mannschaft und hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins angestellt war, hatte beim Pay-TV-Sender „Sky“ ein Abonnement für 46,90 EUR pro Monat abgeschlossen, das sich aus den Paketen „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ zusammensetzte. Den anteiligen Aufwand für das Paket „Bundesliga“ machte er als Werbungskosten mit der Begründung geltend, dass er sich die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur anschaue, um Erkenntnisse für seine Trainertätigkeit zu gewinnen.

Das zuständige Finanzamt und das Finanzgericht Düsseldorf (FG) lehnten den Werbungskostenabzug ab und erklärten, dass ein Sky-Bundesliga-Abo immer privat und nicht beruflich veranlasst sei, da der Inhalt des Pakets nicht – wie bei einer Fachzeitschrift – auf ein Fachpublikum zugeschnitten sei.

Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil nun jedoch auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück. Nach Auffassung der Bundesrichter können die Kosten für ein Bundesliga-Abo durchaus Werbungskosten eines Fußballtrainers sein, sofern das Abo tatsächlich (ausschließlich oder überwiegend) beruflich genutzt wurde. Hierzu hatte das FG keinerlei Feststellungen getroffen, so dass es diesen Punkt in einem zweiten Rechtsgang klären muss. Der BFH regte an, hierzu Trainerkollegen und Spieler zu vernehmen.

Hinweis: Der Abzug entsprechender Pay-TV-Gebühren kann also nicht von vornherein wegen des Charakters des Abos abgelehnt werden – vielmehr kommt es auf die tatsächliche Verwendung an. Es bleibt nun abzuwarten, wie das FG das Nutzungsverhalten des Trainers nachträglich ausleuchten wird. Überzeugen dürften hier wohl Zeugenaussagen, aus denen sich ergibt, dass das Sky-Abo zu gemeinsamen Spielanalysen oder Teambesprechungen eingesetzt wurde.


Veröffentlicht am: 12. Juni 2019
Veröffentlicht in: Einkommensteuer