Gleichgeschlechtliche Paare: Nachträgliche Zusammenveranlagung ist möglich
Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz haben gleichgeschlechtliche Paare seit August 2001 die Möglichkeit, eine eheähnliche Verbindung in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einzugehen. Eine steuerliche Gleichstellung mit der klassischen Ehe ging damit jedoch zunächst nicht einher, denn vom Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehegatten konnten eingetragene Lebenspartner nicht profitieren. Erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde ihnen ab 2013…