Naturschutzrechtlicher Ausgleich: Gestattungsentgelt darf über 25 Jahre verteilt werden
Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus bezogen werden, dürfen nach dem Einkommensteuergesetz „gestreckt“ versteuert werden. Der Zahlungsempfänger kann das Entgelt, statt es sofort im Jahr des Zuflusses voll zu versteuern, gleichmäßig auf den Vorauszahlungszeitraum verteilen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass nach dieser Regelung auch ein sogenanntes Gestattungsentgelt…