Internetverkäufe: Wann die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten ist
Wer seinen Keller oder Dachboden entrümpelt und den vorgefundenen Hausrat im Internet verkauft, muss in der Regel keine steuerlichen Konsequenzen befürchten, denn als Privatverkäufer entfaltet seine Tätigkeit keine steuerliche Relevanz. Wird der Umfang der Internetverkäufe aber immer weiter ausgebaut, kann die Schwelle von einem (regelmäßig steuerfreien) Privatverkauf zu einem (steuerpflichtigen) gewerblichen Handel überschritten werden. Ein…