Einzweck-Gutscheine: Wann die Umsatzsteuer auf digitale Gutscheincodes abzuführen ist
Um digitale Inhalte im Internet zu erwerben, haben sich Gutscheincodes als „Zahlungsmittel“ durchgesetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass diese Codes – unabhängig vom Vertriebsweg – sog. Einzweck-Gutscheine sind, die bereits bei ihrer Übertragung (nicht: Einlösung) der Umsatzsteuer unterliegen. Hinweis: Seit 2019 wird die Ausgabe und die Übertragung eines Einzweck-Gutscheins umsatzsteuerrechtlich als eine Lieferung…