Einspruch per E-Mail: Empfangs- und Lesebestätigung muss nicht angefordert werden
Steuerzahler können Einsprüche auch elektronisch beim Finanzamt einlegen – eine einfache E-Mail ohne besondere elektronische Signatur reicht hierzu vollkommen aus. Die formalen Anforderungen an einen Einspruch sind relativ niedrig. So ist bspw. keine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Es genügt vielmehr, wenn aus dem Einspruchsschreiben hervorgeht, wer den Einspruch eingelegt hat. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich in einem…