Rechtzeitiger Einspruch: Eidesstattliche Versicherung reicht für Nachweis nicht aus
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – auch bei der Einlegung eines Einspruchs gilt diese Volksweisheit. Denn versäumt der Steuerbürger oder sein Berater die einmonatige Einspruchsfrist, so hat das Einspruchsbegehren regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg mehr, da das Finanzamt den Einspruch dann als unzulässig verwirft. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Steuerbürger bzw….