Vorsteuerabzug: Gemeinde vermietet selbsterrichtete Brücke
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) hat entschieden, dass eine Gemeinde, die eine Anlegebrücke errichtet und an eine den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) betreibende Gesellschaft vermietet, als Unternehmerin handeln kann. In diesem Zusammenhang kann sie den Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten geltend machen. Zuschüsse, die die Gemeinde für die Errichtung der Brücke auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhält, sind echte…