Grundsteuerreform: Ab Juli können Eigentümer ihre Erklärungen abgeben
Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht einen weiteren Schritt voran: Immobilieneigentümer müssen zwischen Juli und Oktober 2022 ihre Erklärung zur reformierten Grundsteuer abgeben. Die entsprechende Aufforderung hat das Bundesfinanzministerium im März 2022 veröffentlicht. Abgefragt werden in der neuen Grundsteuererklärung unter anderem Angaben zur Lage des Grundstücks (einschließlich Gemarkung und Flurstück), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und gegebenenfalls Grundstücks-…