Nachlassverbindlichkeit: Auch Baukosten für aufwendiges Mausoleum können Erbschaftsteuer mindern
Kosten für die Bestattung des Erblassers, ein angemessenes Grabmal, die übliche Grabpflege und für die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder zur Erlangung des Erwerbs sind als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abziehbar. Für diese Kosten kann ohne Nachweis ein Pauschbetrag von 10.300 EUR angesetzt werden. Für einen Erben aus Bayern war dieser Pauschbetrag allerdings nur…