Wenn sich das Finanzamt querstellt: Anspruch auf Vorsteuervergütung trotz kleinerer Formmängel
Im Vorsteuervergütungsverfahren stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit formelle Fehler zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Das Finanzgericht Köln (FG) hat nun entschieden, dass der Anspruch auf Vorsteuervergütung nicht zu versagen ist, wenn in der Anlage zum elektronischen Vergütungsantrag formelle Angaben wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder Steuernummer fehlen. Im konkreten Fall war strittig, ob…