Zimmervermietung auf St. Pauli: Umsatzsteuerpflicht bei „Rundum-sorglos-Paket“
Catering, Alarmanlage und die Nutzung von Schaufenstern auf St. Pauli: Dies alles zusammen ist mehr als nur die Vermietung eines Zimmers an Prostituierte. Nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg (FG) ist für dieses „Rundum-sorglos-Paket“ Umsatzsteuer abzuführen. Geklagt hatte ein Mieter von Immobilien auf St. Pauli. Zwei von ihm vermietete Immobilien befanden sich im Gebiet der Sperrverordnung….