Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerbonus gilt auch für ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten
Privathaushalte können haushaltsnahe Dienstleistungen über zwei Höchstbeträge in der Einkommensteuererklärung abziehen: Minijobs: Werden die Dienstleistungen von einem Minijobber erbracht (beispielsweise von einer Putzhilfe, die im Privathaushalt einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht), können 20 % der Lohnkosten, maximal 510 EUR pro Jahr, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und externe Dienstleistungen: Werden die haushaltsnahen Dienstleistungen im Rahmen…