Unrichtiger Steuerausweis: BMF übernimmt BFH-Rechtsprechung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis bei Ausweis eines negativen Betrags und Verweis auf weitere Dokumente in einer Abrechnung veröffentlicht. Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausgewiesen, als er nach dem Umsatzsteuergesetz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), dann schuldet er auch den…